Wenn Sie in Rente gehen, ändert sich nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch Ihre steuerliche Situation. Sie müssen zwar weiterhin eine Steuererklärung abgeben, können aber auch von einigen Steuervorteilen profitieren, die Ihnen im Alter zur Verfügung stehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuervorteile das sind und wie Sie sie optimal nutzen können. Bitte beachten Sie, das das keine Steuerberatung ist!

Der Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Er wird jedes Jahr angepasst und beträgt für das Jahr 2023 für Alleinstehende 10.200 Euro und für Verheiratete 20.400 Euro. Das bedeutet, dass Sie erst ab diesem Betrag Steuern auf Ihre Renteneinkünfte zahlen müssen. Wenn Sie also nur eine kleine Rente beziehen oder andere steuerfreie Einkünfte haben, wie zum Beispiel eine gesetzliche Unfallrente, können Sie möglicherweise ganz steuerfrei leben.

Der Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Freibetrag, der Ihnen gewährt wird, wenn Sie neben Ihrer Rente noch andere steuerpflichtige Einkünfte haben, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen. Er soll Ihnen den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern, indem er Ihre Steuerlast senkt. Der Altersentlastungsbetrag hängt von Ihrem Geburtsjahr und der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Er wird einmal festgesetzt, wenn Sie das erste Mal eine Rente beziehen, und gilt dann für alle folgenden Jahre. Für das Jahr 2023 beträgt er maximal 1.900 Euro für Alleinstehende und 3.800 Euro für Verheiratete.

Der Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein weiterer Freibetrag, der Ihnen zusteht, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben. Er soll Ihnen die steuerliche Anerkennung Ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen ermöglichen, ohne dass Sie diese einzeln nachweisen müssen. Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach Ihrem GdB und beträgt für das Jahr 2023 zwischen 384 Euro und 2.840 Euro. Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben oder hilflos sind, können Sie zusätzlich einen Pflege-Pauschbetrag von bis zu 1.800 Euro geltend machen.

Die Vorsorgeaufwendungen
Die Vorsorgeaufwendungen sind die Kosten, die Sie für Ihre Altersvorsorge und Ihre Krankenversicherung aufwenden. Sie können diese Kosten als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen und so Ihre Steuerlast mindern. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur privaten Rentenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur privaten Krankenversicherung oder zur Pflegeversicherung. Für das Jahr 2023 können Sie maximal 25.787 Euro an Vorsorgeaufwendungen absetzen, wobei der Anteil für die Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt ist.

Die außergewöhnlichen Belastungen
Die außergewöhnlichen Belastungen sind die Kosten, die Ihnen aus besonderen Lebenssituationen entstehen, die Sie nicht selbst beeinflussen können. Sie können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, wenn sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören zum Beispiel die Kosten für eine Haushaltshilfe, für eine Kur oder für eine Heimunterbringung. Die Zumutbarkeitsgrenze hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Fazit
Wie Sie sehen, gibt es einige Steuervorteile, die Sie im Alter kennen und nutzen sollten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und mehr von Ihrer Rente zu haben. Um keine Fehler zu machen oder Chancen zu verpassen, empfiehlt es sich, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicher sein, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und keine bösen Überraschungen erleben.

Von Eswolferl

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