Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine besondere Rechtsform für Versicherungsunternehmen, die nur von einer Versicherung gewählt werden kann. Die Versicherungsnehmer sind zugleich Mitglieder und Eigentümer des Vereins, der nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit die Versicherungsbedürfnisse seiner Mitglieder erfüllt. Ein VVaG hat als oberstes Organ die Mitgliedervertreterversammlung, die über wichtige Angelegenheiten des Vereins entscheidet.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine andere Rechtsform für Versicherungsunternehmen, die auch von anderen Branchen gewählt werden kann. Die Aktionäre sind die Eigentümer der AG, die nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung das Versicherungsgeschäft betreibt. Eine AG hat als oberstes Organ die Hauptversammlung, die über die Verwendung des Gewinns und die Wahl des Aufsichtsrats entscheidet.
Der Unterschied zwischen einem Versicherungsverein und einer Aktiengesellschaft liegt also vor allem in den Eigentümerverhältnissen und den Zielen der Unternehmen. Ein Versicherungsverein ist eher an den Interessen seiner Mitglieder orientiert, während eine Aktiengesellschaft eher an den Interessen ihrer Aktionäre orientiert ist. Ob man bei einem Versicherungsverein oder einer Aktiengesellschaft besser aufgehoben ist, hängt von den persönlichen Präferenzen und Bedürfnissen ab. Ein Versicherungsverein kann z. B. günstigere Beiträge oder eine höhere Beteiligung an Überschüssen bieten, während eine Aktiengesellschaft z. B. ein breiteres Angebot oder eine höhere Finanzkraft bieten kann.